§ 57a · abgelaufene oder negative Begutachtung

Auto ohne Pickerl verkaufen – ohne Reparatur, trotz Mängelliste.

Das Pickerl ist abgelaufen oder das Fahrzeug hat die Begutachtung nicht bestanden – und die Mängelliste ist teurer als das Auto wert ist.

  • Abgelaufenes Pickerl und negatives § 57a-Gutachten
  • Auch schwere Mängel: Bremsen, Rost, Fahrwerk, Abgas
  • Keine Reparatur nötig, Abholung in zwei bis drei Tagen
  • Rückmeldung binnen einer Stunde, Bewertung kostenlos

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    Warum der Verkauf an uns hier besonders sinnvoll ist

    Die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG trifft jedes Fahrzeug, und bei älteren Autos kommt irgendwann der Punkt, an dem die Mängelliste länger ist als der Restwert. Bremsleitungen, durchgerosteter Unterboden, Fahrwerk, Abgaswerte – einzeln jeweils überschaubar, zusammen ein Betrag, bei dem sich die Reparatur nicht mehr rechnet.

    Der entscheidende Fehler an dieser Stelle ist, trotzdem zu reparieren. Sie zahlen dann den vollen Werkstattpreis für ein Auto, das danach immer noch zehn oder fünfzehn Jahre alt ist – und der Wiederverkaufswert steigt um einen Bruchteil dessen, was die Rechnung ausmacht.

    Wir kaufen das Fahrzeug, wie es ist. Ohne Pickerl, mit der kompletten Mängelliste, auch wenn es seit Monaten steht. Für uns zählt, was am Auto noch brauchbar ist, und diese Rechnung geht anders auf als die Rechnung mit Werkstattpreisen.

    Was den Preis bestimmt

    Das Nützlichste, was Sie uns schicken können, ist ein Foto des Prüfberichts. Dort steht Mangel für Mangel, was die Begutachtungsstelle beanstandet hat – damit können wir ohne Rückfragen bewerten. Wenn Sie den Bericht nicht haben, reichen auch Ihre eigenen Angaben.

    • Welche Mängel. Rost an tragenden Teilen und Bremsleitungen wiegt deutlich schwerer als eine defekte Leuchte oder ein abgefahrener Reifen.
    • Seit wann abgelaufen. Ein Pickerl, das vorige Woche fällig war, ist etwas anderes als eines aus dem vorletzten Jahr – dazwischen liegt meist eine lange Standzeit.
    • Ist das Auto noch angemeldet. Wenn ja, übernehmen wir die Abmeldung.

    Rechtlich wichtig: Mit abgelaufener Begutachtungsplakette dürfen Sie das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehr bewegen. Fahren Sie es also nicht zu uns – wir holen es ab, und das kostet Sie nichts.

    Häufige Fragen

    Mein Auto hat die Begutachtung nicht bestanden. Soll ich die Mängel beheben lassen?

    Bei einem älteren Fahrzeug fast nie. Holen Sie sich zuerst unser Angebot und vergleichen Sie es mit dem Kostenvoranschlag der Werkstatt. In den meisten Fällen bleibt beim Verkauf ohne Reparatur mehr übrig.

    Das Pickerl ist seit zwei Jahren abgelaufen und das Auto steht.

    Kein Problem, das ist einer unserer häufigsten Fälle. Sagen Sie uns, wo es steht und ob es noch anspringt – reparieren müssen Sie nichts.

    Darf ich das Auto ohne gültiges Pickerl zu Ihnen fahren?

    Nein, im öffentlichen Verkehr nicht. Deshalb holen wir ab. Die Abholung ist in ganz Österreich kostenlos, auch wenn das Fahrzeug gar nicht mehr fährt.

    Wer meldet das Auto ab?

    Das übernehmen wir, wenn Sie wollen. Sie unterschreiben eine Abmeldevollmacht, wir erledigen den Rest und schicken Ihnen die Bestätigung.

    Schicken Sie uns Fotos, wir machen ein Angebot.

    Kostenlos, unverbindlich, Rückmeldung binnen einer Stunde.

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